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Strafrecht

Das Strafrecht

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Roeder!

In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat mit einer derartigen Vehemenz in den direkten Persönlichkeitsbereich eines Betroffenen ein, wie im Strafrecht. Sämtliche Ermittlungsmaßnahmen seitens Staatsanwaltschaft und Polizei, sei es die erkennungsdienstliche Behandlung, Beschuldigtenvernehmung, Blutentnahme, Wohnungsdurchsuchung, Sicherstellung (z.B. einer Fahrerlaubnis) oder der Erlass eines Haftbefehls, belasten den Betroffenen und dessen Familie nachhaltig und unmittelbar. Bereits am Anfang eines Ermittlungsverfahrens ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich. Aufgrund unserer langjährigen und einschlägigen Berufserfahrung geben wir ihnen als Beschuldigten oder Betroffenen zwei entscheidende Ratschläge:

1. Sagen sie nichts!
2. Rufen sie uns an!

Vertrauen sie in diesem Fall auf uns und unsere Erfahrung und nehmen sie bereits beim Verdacht einer Straftat sofort Kontakt mit uns auf.

Telefonnummer: 0841 / 12 14 23 70

Wir beraten und vertreten Sie vorausschauend und kompetent in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere bei Vermögensdelikten wie Diebstahl und Untreue, Betrug und Raub, bei Körperverletzungsdelikten, im Bereich des Kapitalstrafrechts, der Banden-und Betäubungsmittelkriminalität, im Jugendstrafrecht sowie im Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht.

Selbstverständlich sind wir auf Wunsch und bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen auch bereit ihr Mandat im Rahmen einer Pflichtverteidigung zu führen. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an.

Sollten Sie Geschädigter einer Straftat sein, sind wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter, auch in einem sogenannten Adhäsionsverfahren, behilflich. Bei bestimmten Straftaten helfen wir Ihnen sich dem Ermittlungsverfahren als Nebenkläger anzuschließen, wodurch die Möglichkeit einer aktiven Beteiligung am Strafprozess gegen den Täter besteht.